Schulsozialarbeit

SCHULSOZIALARBEIT 
= Schnittstelle zwischen Jugendamt und Schule
= präventive Form der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern/Jugendlichen im schulpflichtigen Alter
1) ROLLENVERSTÄNDNIS:
• eigenständigen Erziehungs-/Bildungsauftrag der Schulsozialarbeit mit Erzie-hungs-/Bildungsauftrag der Schule aufeinander abstimmen und gegenseitig er-gänzen
• fachliche Grundlage der Schulsozialarbeit = Konzept der Lebensweltorientie-rung
• Freiwilligkeit:
o alle Angebote der Schulsozialarbeit = freiwillig
o Zielgruppe entscheidet sich aus freiem Willen für die Zusammenarbeit
(gemeinsam beschlossene Angebote = verbindlich)
• Vertraulichkeit:
o Inhalte von Beratungsgespräche sind vertraulich
o Weitergabe bedarf ausdrücklicher Zustimmung
(Ausnahmefall: dringender Verdacht auf Kindeswohlgefährdung)
• Gemeinsame Verantwortung:
o Zusammenarbeit von Schulsozialarbeit mit Kindern/ Jugendlichen/ Lehrkräften/ Schulleitung/ Erziehungsberechtigte
o Respektvoller Umgang/ Kooperation
o Trotz Unterstützungsangebot bleibt Verantwortung der Eltern für Kinder grund-sätzlich bestehen
2) ZIEL:
• Prävention:
o Krisen vermeiden und frühzeitige Unterstützung anbieten
o Stärken- und Ressourcenorientierung
o Eigeninitiative fördern …
• Intervention:
o unmittelbare Hilfe in Krisensituationen

o Deeskalation
o Schutz und Hilfe
• Vernetzung:
o Kooperation inner-/außerschulisch
3) ZIELGRUPPE:
• SchülerInnen
• Erziehungsberechtigte
• ! Lehrkräfte/Mitwirkende des Systems Schule sind KEINE Zielgruppe der Schulsozialarbeit
Wir bilden eine Kooperation und arbeiten ergänzend miteinander
4) AUFGABENBEREICH:
• Angebot für SchülerInnen:
o Einzelfallhilfe, Beratung und Begleitung in Konflikt- und Krisensituationen
 Sprechstunden
 Sozialpädagogische Intensivbegleitung mit festen Terminen; dies erfolgt prozesshaft und mit verbindlichen Absprachen
 Vermittlung und Koordination von externen Hilfeangeboten (Casemanage-ment)
 Einbeziehung des schulischen und privaten Umfeldes nach Einverständnis der Schülerinnen und Schüler
 Überleitung zu beratenden/therapeutischen Diensten, Behörden, Heimen u.a.
 Mitwirkung bei Hilfeplangesprächen
 Vorbereitung und Begleitung in den Übergangsphasen; Kita – Grundschu-le, Grundschule – Sekundarstufe bis hin zum Übergang Schule – Beruf.
o Soziale Gruppenarbeit
 themenbezogene Projektarbeit, konzeptionelle Seminare
 Angebote für ausgewählte Zielgruppen
 gemischtgeschlechtliche und geschlechtsspezifische Gruppen
 Ausbildung von Streitschlichterinnen und Streitschlichtern
 Soziales Kompetenztraining/Konflikttraining
o Soziales Lernen in Klassen / Lerngruppen
 möglichst gemeinsam mit Lehrkräften oder/und mit außerschulischen Trai-nern
 Förderung des Lern- und Arbeitsklimas; Unterstützung in den Gruppenpha-sen
 Anleitung zu konstruktiven Konfliktlösungen
 Deeskalationstraining
 Gesundheitserziehung
 Förderung der Kreativität
 Gestaltung des Lebensraumes Schule
 Partizipation und Übernahme von Verantwortung.
• Angebot für Erziehungsberechtigte:
o Beratung in Erziehungsfragen/ Lebenspraxis
o Vermittlung von Hilfen zum Abbau familiärer Belastungen/ Beratungs- und The-rapiestellen sowie zu diversen Behörden und Ämtern.
o Vermittlung in und bei Bedarf
o Hausbesuche
o themenbezogener Elternnachmittag, Elternabend
o Elterncafé als Begegnungs- und Austauschforum
• Innerschulische und außerschulische Vernetzung